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Donnerstag, 28. März 2024

Fragen zum Markenrecht

Der Schutz eines Namens mit einer Marke ist auch ein wichtiger Schutz Ihrer Investition in einen Namen. Ob Firmen-, Produkt- oder Domainname, die Überprüfung markenrechtlicher Risiken wird immer wichtiger.

Zusammen mit der tulex GmbH bieten wir Ihnen einen neuen kostenlosen Service, den Marken-Scan. Mit dieser Markenrecherche können Sie überprüfen, ob bereits identische Marken zu einem Namen in den für Deutschland relevanten Markendaten eingetragen sind. Sie finden den kostenlosen Marken-Scan auf unserer Website.

Mit den folgenden Fragen und Antworten möchten wir Sie unterstützen, das teilweise komplexe Thema Markenrecht und den Weg zu einer eigenen Marke kennenzulernen.

Was ist eine Marke?

Mit einer beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragenen Marke können Sie einen Namen oder ein Logo für bestimmte Waren und Dienstleistungen schützen lassen.

Marken sind gemäß § 3 Marken-Gesetz alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Zeichen sind hierbei insbesondere Wörter, Abbildungen, Buchstaben und Zahlen. Es gibt verschiedene Formen von Marken, und zwar Wortmarken (z.B. tulex), Wort-/Bildmarken (z.B. das Bayer-Kreuz) oder Bildmarken (z.B. Graphik eines springenden Pumas). Weitere Informationen sind auch beim DPMA zu finden. Eine Marke hat eine Schutzdauer von 10 Jahren und kann beliebig oft verlängert werden.

Auch auf der tulex-Website finden Sie weitere Informationen über Markenrecherchen und zum Markenschutz.

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Welche Namen schützt eine Marke?

Ziel einer Marke ist es, die Nutzung identischer oder ähnlicher Bezeichnungen, bei denen Verwechslungsgefahr für Produkte oder Dienstleistungen besteht, zu verhindern. Eine Verwechslung erfordert zumindest, dass sich ähnliche Zeichen und ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen gegenüberstehen.

Markenrechte können somit verletzt werden, wenn ein beliebiger Name in Schriftbild, Orthographie, Aussprache oder Bedeutung gleich oder ähnlich zu einer eingetragenen Marke ist und in einem gleichen oder ähnlichem Waren- und Dienstleistungsbereich genutzt werden soll.

Beispiel: Ein Werkzeughersteller mit der Marke „Toolex“ könnte gegen einen Werkzeughändler vorgehen, der den Namen „Tulex“ nutzt, da diese beiden Namen gleich ausgesprochen werden.

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Welche markenrechtlichen Risiken tragen Internet-Domains?

Schon die Registrierung einer Internet-Domain kann Markenrechte Dritter verletzten. Das so genannte Prioritätsprinzip, das demjenigen die Domain zusagt, der Sie zuerst registriert hat, ist nur eingeschränkt gültig. Eine Domain ist vorrangig als Adresszuordnung im Internet zu verstehen. Ein Recht auf die Nutzung eines bestimmten Namens ist damit nicht automatisch verbunden, d.h. eine Domainanmeldung führt nicht unmittelbar zu einem Schutzrecht.

Erst wenn die Domain längere Zeit genutzt wird oder über die Adressfunktion hinaus verwendet wird, lassen sich daraus Rechte an der weiteren Namensnutzung ableiten. Markeninhaber oder langjährig bestehende Unternehmen können im anderen Fall für die Domaininhaber zum Problem werden.

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Wie funktioniert eine Markenanmeldung?

Eine Marke kann

  1. national als deutsche Marke beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA),
  2. für die Europäische Union als EU-Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) oder
  3. international als IR-Marke bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO)
registriert werden.

Eine Markenanmeldung beim DPMA erfolgt über das Anmeldeformular des Markenamtes. Mit der Anmeldung muss das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis angegeben werden, für das der Name geschützt werden soll. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist in 45 Klassen unterteilt, die jeweils Waren- oder Dienstleistungsbereiche umfassen.

Mit dem Eingang des Anmeldeformulars beim Markenamt wird der Vorgang bearbeitet. Das Markenamt prüft die Schutzfähigkeit der Bezeichnung (siehe Welche Bezeichnungen oder Domains können als Marke registriert werden?). Die Eintragung kann zwischen 6 bis 8 Monate dauern. Erfolgt die Eintragung, gilt der Markenschutz jedoch schon ab dem Tag der Anmeldung.

Achtung, die Markenämter führen keine Markenrecherchen durch und überprüfen auch nicht, ob ein Name schon als Marke existiert. Dies obliegt dem Anmelder, der vor der Registrierung eine Markenrecherche durchführen sollte!

Nach der Eintragung beginnt eine dreimonatige Widerspruchsfrist. Dabei können Markeninhaber einen Widerspruch zur Eintragung einlegen, wenn sie in der neuen Marke eine Verwechslungsgefahr mit der bestehenden Marke sehen.

Auch auf der tulex-Website finden Sie weitere Informationen über Markenrecherchen und zum Markenschutz.

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Welche Bezeichnungen oder Domains können als Marke registriert werden?

Wichtig ist, dass der gewünschte Name zum einen nicht beschreibend ist und zum anderen Unterscheidungskraft besitzt. Einem Bäcker wäre es beispielsweise nicht gestattet, den Namen „Brot“ als Marke eintragen zu lassen, da der Oberbegriff Brot eine für die allgemeine Nutzung freizuhaltende Angabe darstellt. Für ein Telekommunikationsgeschäft wäre „Brot“ aber wiederum schutzfähig. Ähnlich verhält es sich mit Begriffen wie „super“ oder „prima“, die als reine Anpreisungen keinerlei Unterscheidungskraft zu anderen Anbietern besitzen.

Grundsätzlich können auch Internet-Domains als Marken angemeldet werden. Mit einer Marke kann der Name für die Verwendung von Dritten geschützt werden. Auch erhält der Domaininhaber über die Marke eine starke Rechtsposition für die Nutzung der Domain, falls andere Rechteinhaber Interesse an der Domain anmelden. Allerdings muss die Domain die oben genannten Anforderungen an den Markenschutz erfüllen.

Elemente wie »http://«, »www.«, ».de«, ».com« usw. werden nicht als schutzbegründende Bestandteile von Internet-Adressen angesehen, da sie keinen markenmäßig kennzeichnender Charakter haben (eine Ausnahme könnte z.B. eine Domain wie hun.de sein).

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Welche Kosten entstehen?

Die Anmeldegebühr für eine Markeneintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt beinhaltet die Gebühr für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Sie beträgt 300,- Euro. Ab der vierten Klasse ist für jede weitere Waren- oder Dienstleistungsklasse eine Gebühr von 100,- Euro zu entrichten. Die Anmelde- und Klassengebühren sind mit der Antragstellung zu bezahlen.

Hinzu kommen Kosten für Markenrecherchen und ggfs. die Leistungen eines Anwalts. tulex verfügt über ein umfassendes Onlineangebot vom kostenlosen Marken-Scan bis hin zu Identitäts- (9,- Euro) und Ähnlichkeitsrecherchen (29,- Euro). Darüber hinaus können Kunden über die tulex-Website einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt mit einem Kurzgutachten (99,- Euro) oder mit einer Online- Markenanmeldung (379,- Euro) beauftragen. Das gesamte Produktangebot funktioniert nach dem Baukastenprinzip. Die Preise werden bei Folgeprodukten fast vollständig angerechnet.

Wenn Sie weitere Fragen zu Kosten oder Gebühren bei EU- Gemeinschaftsmarken oder internationalen Marken haben, senden Sie diese bitte per eMail an info@tulex.de. Auch auf der tulex-Website finden Sie weitere Informationen über Markenrecherchen und zum Markenschutz.

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Brauche ich einen Anwalt für die Markenanmeldung?

Ein Anwalt ist nicht zwingend für die Anmeldung einer Marke erforderlich. Allerdings ist oft nur ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt in der Lage, die komplexen markenrechtlichen Bedingungen sowie die potentiellen Risiken einer Markenanmeldung zu beurteilen. Für alle neu angemeldeten Marken gilt eine Widerspruchsfrist, in der andere Markeninhaber der Eintragung der neuen Marke widersprechen können. Doch welche Inhaber welcher Marken einen solchen Widerspruch potentiell anmelden können, welche Waren- und Dienstleistungsklassen zu beachten sind, wie Risiken bei der Anmeldung zu vermeiden sind und ob es ggfs. doch noch einen Weg zum Markenschutz gibt, kann am besten ein Profi beurteilen.

Hier finden Sie noch weitere Informationen über Markenrecherchen und zum Markenschutz.

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Wie kann ich nach Marken recherchieren?

Die für Deutschland relevanten Marken sind in den Registern des DPMA, des HABM und der WIPO enthalten. Daher sollte eine Markenrecherche in allen dreien dieser Markenregister durchgeführt werden.

Grundsätzlich bieten die Markenämter die Möglichkeit der Recherche nach den bei ihnen verwalteten Marken an. Zumeist handelt es sich jedoch um äußerst einfache Abfragemethoden, die lediglich exakt identische Marken auffinden. Um den Anforderungen, die durch das Markenrecht festgelegt sind, gerecht zu werden, müßten Sie unzählige Einzelabfragen durchführen.

Nur über eine Marken-Ähnlichkeitsrecherche können Risiken einer Markenanmeldung umfassend beurteilt werden. Bitte beachten Sie dazu die Möglichkeiten der tulex-Markenrecherchen unter „Wie funktioniert das tulex-Produktkonzept“.

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Wie funktioniert das tulex-Produktkonzept?

Das gesamte Produktangebot funktioniert bei tulex nach dem Baukastenprinzip. Die Preise werden bei Folgeprodukten fast vollständig angerechnet.

Schritt 1: Marken-Scan ausführen. Zu Beginn können Sie unseren kostenlosen Marken-Scan nutzen, der wie die Marken-Basisrecherche eine erweiterte Identitätsrecherche ist, Ihnen jedoch nur die Anzahl der Treffer anzeigt. Ein Suchergebnis mit null Treffern bedeutet nicht, dass der eingegebene Suchname frei von Rechten Dritter ist. Andererseits kann der Suchname oft trotzdem genutzt werden, auch wenn das Ergebnis Treffer anzeigt. Dazu ist eine Analyse des Schutzbereichs (der Waren- und Dienstleistungsklassen) der gefundenen Marken erforderlich.

Schritt 2: Marken-Basisrecherche und/oder Marken-Ähnlichkeitsrecherche ausführen. Eine Analyse des Schutzbereichs, d.h. der Waren- und Dienstleistungsklassen, ist notwendig, wenn es bei unserem Marken-Scan bereits Treffer gibt. Diese Informationen erhalten Sie über die Marken- Basisrecherche für nur 9,- Euro.

Die Marken-Basisrecherche ist wie der Marken-Scan eine erweiterte Identitätsrecherche. Die Abfrage basiert auf den amtlichen Markendaten des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA), den EU-Gemeinschaftsmarken (HABM) und den international registrierten Marken (WIPO). Die Recherche findet alle Marken, die den eingegebenen Suchnamen enthalten (z.B. »tulex« findet auch »tatulex«). Zudem enthalten die Recherchen spezifische Filterfunktionen für Satz- und Sonderzeichen sowie Ziffern (z.B. »XO7« findet auch »XO-Sieben«). Das Rechercheergebnis liegt nach ca. 30 bis 60 Sekunden online vor.

Für die gewerbliche Nutzung eines Namens (oder einer Domain) sind dabei neben identischen Treffern auch Marken zu berücksichtigen, die ähnlich in der Schreibweise und der Aussprache sind. Auch ähnliche Bezeichnungen werden durch Marken geschützt. Daher empfehlen wir bei gewerblicher Namensnutzung immer unsere Marken- Ähnlichkeitsrecherche für 29,- Euro.

Schritt 3: Kurzgutachten beauftragen. Wenn Sie die Risiken von einem Anwalt auf Basis einer Marken- Ähnlichkeitsrecherche prüfen lassen möchten, bietet sich das Kurzgutachten für 99,- Euro an. Das Kurzgutachten wird von einem Markenanwalt der Kanzlei ASG-Rechtsanwälte erstellt und beinhaltet eine Marken-Ähnlichkeitsrecherche. Mit der Bestellung entsteht ein Mandatsvertrag zwischen Ihnen und der Kanzlei. Das Kurzgutachten liefert eine erste Risikoeinschätzung und klare Handlungsempfehlungen für Ihre Domain.

Schritt 4: Marke anmelden. Mit einer registrierten Marke erhalten Sie ein Schutzrecht für Ihre Bezeichnung (z.B. Domain). Mit der Beauftragung der Markenanmeldung entsteht ein Mandatsvertrag zwischen Ihnen und der Kanzlei ASG- Rechtsanwälte. Beauftragen Sie die Markenanmeldung auf Basis eines Kurzgutachtens, zahlen Sie nur noch 299,- Euro anstatt 379,- Euro (d.h. 80,- Euro werden Ihnen angerechnet).

Die Markenanmeldung beinhaltet eine Ähnlichkeitsrecherche und ein Kurzgutachten. Sie können die Anmeldung vollständig von der Kanzlei durchführen lassen. Bei einer Markenanmeldung gibt es viele Fallstricke zu berücksichtigen. Daher ist in der Regel die Unterstützung durch einen Markenanwalt zu empfehlen. So minimieren Sie das Risiko, dass die Anmeldung abgewiesen wird oder diese zu einem Rechtsstreit führt. Zusätzlich zu den hier genannten Preisen entstehen Kosten in Höhe von 300,- Euro durch die amtlichen Registrierungsgebühren des DPMA.

Wenn Sie Interesse an einem europäischen Markenschutz haben, stehen Ihnen die Markenanwälte der Kanzlei ASG-Rechtsanwälte ebenfalls zur Verfügung. Auch auf der tulex-Website finden Sie weitere Informationen über die Markenrecherchen und zum Markenschutz.

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Über unsere Kooperationspartner

Die tulex GmbH bietet professionelle Markenrecherchen in den für Deutschland relevanten Markendaten an. tulex verfügt über eine eigene Suchtechnologie für Ähnlichkeitsrecherchen, mit der sichergestellt wird, dass alle wichtigen Marken, die ähnlich zu einem Suchbegriff sind, auch gefunden werden. Über die tulex-Webplattform können Kurzgutachten und Markenanmeldungen an die Kanzlei ASG-Rechtsanwälte in Berlin beauftragt werden. In der Kanzlei mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht leitet Rechtsanwalt Sylvio Schiller das Team erfahrender Anwälte, die sich auf das Gebiet Markenrecht spezialisiert haben.

Weitere Fragen beantwortet Ihnen das tulex-Team gern. Bitte senden Sie Ihre Fragen per eMail an info@tulex.de, oder Sie wenden sich telefonisch an uns unter 0700-22444400.

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